Garantiebedingungen

Klimaanlagen-Wartung vor Ort

Wartungsbedingungen und optionale Garantieverlängerung

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Wartungsleistung und Garantiegeber ist die SC Trade & Services GmbH, Schmiedeweg 4, 45731 Waltrop, Deutschland, nachfolgend „Kältebringer“.

E-Mail: info@kaeltebringer.de
Telefon: 02309 620360

Das Wartungsangebot gilt ausschließlich für Klimaanlagen der Marke Kältebringer. Es umfasst jeweils eine Anlage in der gebuchten Ausführung: Monosplit mit einem, Duosplit mit zwei oder Triosplit mit drei Innengeräten sowie jeweils einem zugehörigen Außengerät.

Die Wartung wird in folgendem Gebiet angeboten: Deutschland

Kältebringer führt die Wartung durch eigene Fachkräfte oder beauftragte Fachbetriebe aus. Der Einsatz eines Fachpartners ändert nichts daran, dass Kältebringer Ihr Vertragspartner für die gebuchte Wartungsleistung bleibt.

2. Umfang der Wartung

Das Wartungspaket umfasst einen Wartungstermin innerhalb des vereinbarten Wartungsjahres. Zum Leistungsumfang gehören:

  • Die Sichtkontrolle der Innen- und Außengeräte sowie der Kältemittelleitungen und Verbindungsstellen auf erkennbare Beschädigungen, Verschmutzungen und Undichtigkeiten.
  • Die Reinigung der Innengerätefilter und die oberflächliche Reinigung zugänglicher Wärmetauscher sowie die Überprüfung und Säuberung der Kondensatableitung.
  • Die Prüfung der Kühl- und Heizfunktion, der Lüfter und auffälliger Betriebsgeräusche sowie die Kontrolle relevanter Betriebsparameter und Messwerte.
  • Die digitale Dokumentation der Wartung mit Fotos, Prüfergebnissen und Angaben zum Funktionszustand der Anlage zum Zeitpunkt des Termins.

Die Arbeiten erfolgen entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Geräts und unter Beachtung der einschlägigen Montage-, Betriebs- und Wartungsvorgaben.

Die eingesetzten Fachkräfte verfügen über die für die jeweiligen Arbeiten erforderlichen Qualifikationen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, müssen außerdem die notwendigen Zertifizierungen oder Sachkundenachweise vorliegen.

Kann eine vereinbarte Prüfung oder Wartungsarbeit aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht durchgeführt werden, wird dies im Protokoll mit Begründung festgehalten. Sie werden über die erforderlichen weiteren Schritte informiert. Nicht ausgeführte Arbeiten gelten nicht allein durch ihre Erwähnung im Protokoll als erbracht.

3. Preis und zusätzliche Leistungen

Der bei der Bestellung ausgewiesene Paketpreis umfasst die vereinbarten Wartungsarbeiten einschließlich Anfahrt und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Reparaturen und der Austausch von Verschleißteilen sind nicht Bestandteil des Wartungspreises.

Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden nur nach vorheriger Information über ihren Umfang und ihre Kosten sowie nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung durchgeführt. Dabei wird auch mitgeteilt, welches Unternehmen Vertragspartner der zusätzlichen Leistung ist.

Diese Abgrenzung betrifft ausschließlich den Umfang des Wartungspakets. Bestehende Ansprüche auf unentgeltliche Leistungen aus gesetzlichen Mängelrechten oder einer Garantie bleiben unberührt.

4. Vertragsdauer und Terminvereinbarung

Der Wartungsvertrag umfasst ein Wartungsjahr mit einem Wartungstermin. Das Wartungsjahr beginnt mit dem vor der Bestellung ausdrücklich ausgewiesenen Datum und dauert zwölf Monate. Der Beginn und das Ende werden in der Vertragsbestätigung angegeben.

Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt. Für eine weitere Jahreswartung ist eine erneute Buchung erforderlich. Gesetzliche Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.

Die Terminvereinbarung erfolgt über das Kundenportal oder durch Kontaktaufnahme mit Kältebringer. Bitte fordern Sie Ihren Termin frühzeitig an. Ein Termin ist verbindlich vereinbart, sobald er bestätigt wurde.

Für die zeitliche Voraussetzung der optionalen Garantieverlängerung gilt die Wartung als fristgerecht, wenn sie innerhalb des vereinbarten Wartungsjahres oder innerhalb der anschließenden Toleranzfrist von 60 Tagen durchgeführt wird.

Verzögerungen, die Kältebringer oder ein beauftragter Fachpartner zu vertreten hat, führen nicht zum Verlust einer ansonsten bestehenden Berechtigung zur Garantieverlängerung. Gleiches gilt für von Kältebringer oder seinen Fachpartnern verursachte Verzögerungen bei der Erstellung oder Übermittlung der Wartungsdokumentation.

Die Toleranzfrist ersetzt keine gegebenenfalls kürzeren, technisch erforderlichen Wartungs- oder Pflegeintervalle aus der Geräteanleitung.

5. Zugang zur Anlage und Terminänderungen

Bitte ermöglichen Sie zum vereinbarten Termin den sicheren Zugang zu den zu wartenden Geräten und informieren Sie Kältebringer vorab über bekannte Besonderheiten des Einbauorts oder bekannte Funktionsstörungen.

Ist absehbar, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie Kältebringer bitte unverzüglich.

Kann ein Termin aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, können zusätzliche Kosten nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Eine pauschale Ausfall- oder Wiederanfahrtsgebühr wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.

6. Festgestellte Defekte und Grenzen der Wartung

Die Wartung dient der Durchführung der vereinbarten Reinigungs-, Kontroll- und Prüfmaßnahmen. Sie umfasst nicht automatisch die Beseitigung vorhandener Defekte.

Werden Mängel oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten festgestellt, werden diese dokumentiert und Ihnen mitgeteilt. Soweit erforderlich, erhalten Sie Hinweise zu einer weiteren Prüfung oder Instandsetzung.

Die Feststellung eines Defekts bedeutet für sich genommen weder, dass sämtliche Wartungsarbeiten erbracht wurden, noch dass die Reparatur im Wartungspreis enthalten ist. Maßgeblich sind die vereinbarten und tatsächlich ausgeführten Leistungen.

Das Wartungsprotokoll beschreibt den festgestellten Zustand zum Prüfzeitpunkt. Es enthält keine Zusage, dass die Anlage künftig störungsfrei arbeitet oder eine bestimmte Energieeinsparung oder Lebensdauer erreicht.

Optionale Garantieverlängerung

7. Voraussetzungen und Dauer

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur, wenn Sie das Wartungspaket ausdrücklich mit Garantieverlängerung gebucht haben.

Die Verlängerung bezieht sich auf die im Vertrag bezeichnete Kältebringer Klimaanlage einschließlich der erfassten Innen- und Außengeräte. Voraussetzung dieses Angebots ist, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch eine Kältebringer Gerätegarantie besteht. Eine Wiederaufnahme einer bereits abgelaufenen Garantie ist nicht Gegenstand dieses Angebots.

Sind die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, verlängert sich die bestehende Gerätegarantie um zwölf zusätzliche Monate unmittelbar im Anschluss an das bisherige Garantieende:

Die Jahreswartung wurde fristgerecht und fachgerecht durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert. Die erforderlichen Prüfergebnisse liegen vor. Die Anlage wurde hinsichtlich ihrer Funktion und Betriebssicherheit geprüft; dabei festgestellte funktions- oder sicherheitsrelevante Mängel sind fachgerecht behoben.

Die Buchung allein aktiviert die Verlängerung noch nicht. Nach Erfüllung der Voraussetzungen bestätigt Kältebringer die Verlängerung mit dem konkreten Beginn und Ende des zusätzlichen Garantiezeitraums auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.

Die Bestätigung dokumentiert den bestehenden Anspruch auf Verlängerung. Ihre Erteilung steht bei erfüllten Voraussetzungen nicht im freien Ermessen von Kältebringer.

Der räumliche Geltungsbereich der Garantieverlängerung ist: Deutschland

8. Vorgehen bei Mängeln und fehlenden Nachweisen

Wird bei der Wartung ein funktions- oder sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, wird die Garantieverlängerung zunächst nicht aktiviert. Sie erhalten eine nachvollziehbare Mitteilung über den Befund und die noch zu erfüllenden Voraussetzungen.

Bereits bestehende Ansprüche aus der Gerätegarantie oder aus gesetzlichen Mängelrechten bleiben erhalten. Die Feststellung eines Mangels bei der Wartung führt nicht dazu, dass solche Ansprüche entfallen oder eine davon erfasste Reparatur von Ihnen bezahlt werden muss.

Nach fachgerechter Behebung des Mangels und Vorlage eines geeigneten Nachweises wird die Verlängerung bestätigt, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen können nachgereicht werden. Gleichwertige Nachweise entsprechend qualifizierter Fachbetriebe werden berücksichtigt. Ein bestimmtes Formular ist nicht erforderlich, wenn die notwendigen Informationen anderweitig vollständig und nachvollziehbar vorliegen.

Kann die zusätzlich gebuchte Garantieverlängerung endgültig nicht gewährt werden, erstattet Kältebringer den bei der Bestellung gesondert ausgewiesenen Preisanteil für die Garantieverlängerung. Die Vergütung für ordnungsgemäß erbrachte Wartungsleistungen bleibt davon unberührt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

9. Leistungen während der Garantieverlängerung

Die verlängerte Garantie erfasst während des zusätzlichen Garantiezeitraums auftretende Defekte der erfassten Gerätekomponenten, soweit diese auf Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.

Im Garantiefall erfolgt eine unentgeltliche Reparatur oder ein gleichwertiger Ersatz des betroffenen Geräts beziehungsweise Bauteils. Die Durchführung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen und dem jeweiligen Fehlerbild.

Kältebringer trägt die zur Erfüllung der Garantieleistung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie erforderliche Aus- und Einbaukosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Ein pauschaler Ausschluss notwendiger Montage-, Demontage- oder Anfahrtskosten ist nicht vorgesehen.

Ein Ersatzgerät muss nicht derselben Modellreihe angehören, muss jedoch hinsichtlich Funktion und Leistungsfähigkeit gleichwertig sein.

Durch eine Reparatur oder einen Austausch beginnt die vereinbarte Garantiezeit nicht erneut. Für Ersatzgeräte und Ersatzteile gilt der verbleibende Garantiezeitraum. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

10. Abgrenzung und Ausschlüsse

Nicht erfasst sind normaler betriebsbedingter Verschleiß sowie Schäden, soweit sie durch unsachgemäße Nutzung, eine fehlerhafte Installation, nicht fachgerechte Eingriffe, ungeeignete Betriebsstoffe oder äußere Einwirkungen verursacht wurden.

Eine unterlassene, verspätete oder unzureichende Wartung führt bei einer bereits bestehenden Garantie nur insoweit zum Ausschluss eines Anspruchs, als das Wartungsversäumnis den geltend gemachten Schaden verursacht oder vergrößert hat.

Die bloße Beauftragung eines anderen entsprechend qualifizierten Fachbetriebs führt nicht zum Verlust bestehender Garantieansprüche. Maßgeblich ist, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden und ob ein gegebenenfalls fehlerhafter Eingriff für den Schaden ursächlich war.

Bereits vor Beginn des zusätzlichen Garantiezeitraums bekannte und noch nicht behobene Schäden werden durch die Verlängerung nicht rückwirkend übernommen. Ansprüche aus einer zuvor bestehenden Garantie oder aus gesetzlichen Mängelrechten bleiben davon unberührt.

Diese Regelungen beschränken nicht die gesetzliche Haftung von Kältebringer für eigene Pflichtverletzungen oder für Pflichtverletzungen eingesetzter Fachpartner. Gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.

11. Geltendmachung eines Garantiefalls

Bitte melden Sie einen möglichen Garantiefall bei Kältebringer über die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten.

Für die Bearbeitung werden insbesondere Ihre Kontaktdaten, die Bestell- oder Rechnungsnummer, das Gerätemodell, die Seriennummer und eine Beschreibung der Störung benötigt. Soweit vorhanden und für die Prüfung erforderlich, können Inbetriebnahme- und Wartungsnachweise sowie Bilder oder Fehleranzeigen angefordert werden.

Bereits bei Kältebringer vorhandene Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden. Fehlen für die Prüfung notwendige Angaben, erhalten Sie Gelegenheit zur Ergänzung.

Bitte geben Sie Kältebringer vor einer eigenständigen kostenpflichtigen Reparatur Gelegenheit, den Garantiefall zu prüfen und die geschuldete Leistung zu erbringen. Gesetzliche Rechte und erforderliche Maßnahmen zur Abwendung unmittelbar drohender Schäden bleiben unberührt.

12. Gesetzliche Rechte und Widerruf

Die Kältebringer Garantieverlängerung ist eine zusätzliche vertragliche Leistung. Sie beschränkt oder ersetzt nicht Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich.