BAFA-Förderung für Klimaanlagen: Was 2026 wirklich gefördert wird

Wärmepumpe vor Haus

Wer nach einer BAFA-Förderung für Klimaanlagen sucht, findet häufig widersprüchliche Angaben. Entscheidend ist, welches Vorhaben gemeint ist: Die BEG-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe läuft grundsätzlich über die KfW. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bleibt dagegen unter anderem für Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Gebäudenetze zuständig. Dieser Überblick zeigt, welcher Förderweg für Ihre geplante Anlage infrage kommt.

Stand: 9. September 2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Programmbedingungen und die Prüfung des konkreten Vorhabens.

Die zentrale Regel: Gefördert wird die Heizungsmaßnahme

Eine ausschließlich zur Raumkühlung vorgesehene Anlage fällt nicht unter die BEG-Heizungsförderung. Eine reversible Split-Klimaanlage kann dagegen als Luft-Luft-Wärmepumpe förderfähig sein, wenn sie zur Gebäudeheizung eingesetzt wird und die technischen Voraussetzungen erfüllt. Die Heizfunktion allein reicht dafür nicht aus.

Ein vollständiger Austausch der bisherigen Heizung ist nicht grundsätzlich erforderlich. Auch eine nachgerüstete Luft-Luft-Wärmepumpe, die ein bestehendes Heizsystem ergänzt, kann berücksichtigt werden. Entscheidend sind das Versorgungskonzept und die Anforderungen für den tatsächlich beheizten Gebäudebereich.

Wer ist zuständig: BAFA oder KfW?

KfW: Heizungsförderung für private Eigentümer

Die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, Programm 458, richtet sich an private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie unterstützt geeignete Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung. Für Unternehmen und andere Antragstellergruppen bestehen gesonderte KfW-Angebote.

BAFA: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieberatung

Das BAFA fördert weiterhin geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise Dämmung, Fenster und außenliegenden Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung.

Hinzu kommen bestimmte Maßnahmen an der Anlagentechnik außerhalb der Heizung, darunter raumlufttechnische Anlagen einschließlich Wärme- beziehungsweise Kälterückgewinnung. Das ist nicht mit einer allgemeinen Förderung gewöhnlicher Split-Klimaanlagen zur Wohnraumkühlung gleichzusetzen.

Auch die Energieberatung für Wohngebäude, einschließlich eines individuellen Sanierungsfahrplans, wird über ein eigenes BAFA-Programm unterstützt.

BAFA: Kälte- und Klimaanlagen in gewerblichen Anwendungen

Daneben besteht die BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen nach der Kälte-Klima-Richtlinie. Sie betrifft bestimmte stationäre Anlagen mit nicht halogenierten Kältemitteln. Privatpersonen sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt; für Split- und Multisplitgeräte gelten besondere Anforderungen an das Kältemittel.

Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2026. Nach Angaben des BAFA wird die Richtlinie nicht verlängert. Bereits bewilligte Maßnahmen können innerhalb von zwei Jahren nach Zugang des Zuwendungsbescheids umgesetzt werden. Das Fristende bedeutet daher nicht, dass jede geförderte Anlage noch 2026 fertiggestellt sein muss.

Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Für die KfW-Heizungsförderung gelten seit dem 21. Juli 2026 angepasste Konditionen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer können unter den jeweiligen Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 40, 30 oder 10 Prozent hinzukommen.

Die Einkommensstufen richten sich nach dem maßgeblichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 Euro, bis 40.000 Euro beziehungsweise bis 50.000 Euro. Für Haushalte mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen minderjährigen Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro.

Grundsätzlich ist die Gesamtförderung auf 70 Prozent begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem maßgeblichen Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro bei anwendbarem Familienzuschlag liegt die Obergrenze bei 80 Prozent. Diese Höchstsätze gelten nicht automatisch für jedes Vorhaben.

Als förderfähige Kosten werden derzeit bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit berücksichtigt.

Rechenbeispiel: Bei vollständig anerkannten Kosten von 25.000 Euro ergibt die Grundförderung von 30 Prozent einen Zuschuss von 7.500 Euro. Besteht zusätzlich Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, kommen 4.000 Euro hinzu – insgesamt also 11.500 Euro. Der Bonus setzt insbesondere einen begünstigten Heizungsaustausch und Selbstnutzung voraus.

Voraussetzungen für die Förderung

Bestandsgebäude: Bauantrag oder Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem muss die Maßnahme die Energieeffizienz oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch verbessern.

Geeignetes Heizkonzept: Die Anlage muss tatsächlich der Beheizung dienen. Nach den technischen FAQ ist für den zu sanierenden Versorgungsbereich insbesondere der geforderte Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien nachzuweisen. Eine pauschale Pflicht, mit einer einzigen Anlage sämtliche Räume des Hauses zu versorgen, lässt sich daraus nicht ableiten.

Nachgewiesene Geräteeignung: Prüfen Sie die Anlage im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA. Auch bei einer Antragstellung über die KfW ist diese Listung relevant. Sie begründet allerdings noch keinen Förderanspruch.

Bei Splitanlagen muss zusätzlich die konkrete Kombination aus Innen- und Außengeräten die Effizienzanforderungen erfüllen. Einzelheiten stehen in den technischen FAQ zur BEG.

Qualifizierte Installation: Beauftragen Sie einen geeigneten Fachbetrieb und klären Sie die für Kältemittel und Tätigkeit erforderlichen Zertifizierungen. Informationen dazu bietet das Umweltbundesamt in seinen FAQ zur F-Gas-Verordnung.

Planen Sie eine Klimaanlage inklusive Einbau, sollten Geräteauswahl, Montageumfang und Förderprüfung deshalb gemeinsam vorbereitet werden.

Förderung beantragen: der Ablauf

Für die KfW-Heizungsförderung ist folgende Reihenfolge vorgesehen:

  1. Vorhaben planen und BzA erstellen lassen: Ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen bestätigt die geplante Maßnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen.
  2. Vertrag mit Förderbedingung abschließen: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage und einen voraussichtlichen Umsetzungstermin enthalten.
  3. Zuschuss beantragen: Stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben im Kundenportal „Meine KfW“.
  4. Zusage abwarten und umsetzen: Anschließend lassen Sie die Anlage entsprechend der bewilligten Planung installieren.
  5. Durchführung nachweisen: Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellen die Bestätigung nach Durchführung. Mit Rechnungen und weiteren erforderlichen Nachweisen beantragen Sie die Auszahlung.

Wichtig: Ein unbedingter Lieferungs- oder Leistungsvertrag oder der Beginn der Arbeiten vor Antragstellung kann die Förderung ausschließen. Eine Förderbedingung lässt sich nicht nachträglich wirksam ergänzen, um einen bereits förderschädlichen Vertragsabschluss zu korrigieren.

FAQ zur Förderung von Klimaanlagen

Kann ich eine Klimaanlage beim BAFA beantragen?

Für eine private Heizungsmaßnahme mit Luft-Luft-Wärmepumpe ist grundsätzlich die KfW der richtige Ansprechpartner. Beim BAFA bestehen andere Förderwege, etwa für bestimmte Effizienzmaßnahmen und gewerbliche Kälte- und Klimatechnik. Entscheidend sind Antragsteller, Einsatzzweck und Programm.

Wird eine Multisplit-Anlage gefördert?

Eine Multisplit-Klimaanlage kann als Luft-Luft-Wärmepumpe förderfähig sein. Maßgeblich sind Heizkonzept, Gerätecombination und technische Nachweise – nicht allein die Anzahl der Innengeräte. Eine ausschließlich zum Kühlen geplante Anlage erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Gibt es Förderung ohne vollständigen Heizungstausch?

Ja, grundsätzlich können auch Anlagen zur Heizungsunterstützung gefördert werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist davon zu unterscheiden: Er setzt den Austausch einer dafür qualifizierenden Altanlage voraus. Eine bloße Ergänzung der bestehenden Heizung genügt für diesen Bonus nicht.

Welche Rolle spielen erneuerbare Energien?

Wer eine Klimaanlage als Heizung nutzt, nutzt neben Strom auch Umweltwärme. Für die Förderung müssen jedoch die vorgeschriebenen Anforderungen an Heizungsmaßnahme und Gerät nachgewiesen werden. Der bloße Hinweis auf eine vorhandene Heizfunktion ersetzt diese Prüfung nicht.

Was ändert sich 2027?

Nach den veröffentlichten Anpassungen der BEG-Förderbedingungen sinkt der Kostenhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um 750 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab diesem Zeitpunkt halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert.

Für das erste Quartal 2027 ist außerdem eine Grundförderung von 15 Prozent für Wärmepumpen mit einem zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für innerhalb der EU gefertigte Anlagen angekündigt. Diese angekündigte Regelung ist von den aktuell geltenden Konditionen zu unterscheiden. Prüfen Sie vor der Antragstellung die dann veröffentlichten Voraussetzungen.

Kann ich Zuschuss und Kredit kombinieren?

Ja. Der KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen, Programme 358 und 359, kann eine bereits zugesagte Zuschussförderung ergänzen. Er wird über einen Finanzierungspartner beantragt. Voraussetzung ist unter anderem eine geeignete, höchstens zwölf Monate alte Förderzusage; die weiteren Kreditbedingungen sind gesondert zu prüfen.

Sie planen eine Anlage zum Kühlen und Heizen? Nutzen Sie unsere Beratung zur passenden Klimaanlage, um Geräteauswahl und Installation zu besprechen. Lassen Sie die Förderfähigkeit des konkreten Vorhabens rechtzeitig durch ein geeignetes Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten prüfen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Eine Produktlistung oder Geräteempfehlung ist keine Förderzusage.

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